Veröffentlichung der Präqualifikation

Die Vergabestellen öffentlicher Auftraggeber können sich über die Unternehmen des Bauhaupt- und Baunebengewerbes hinsichtlich deren Eignung für öffentliche Bauaufträge in Deutschland in der bundesweit einheitlichen, vom "Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen" geführten Internet-Liste (www.praequali.de) erkundigen.

Die Liste wird im Internet veröffentlich und fortlaufend aktualisiert. Sie enthält einen der Öffentlichkeit frei zugänglichen Teil sowie einen passwortgeschützten Teil.

Der für die Öffentlichkeit frei zugängliche Teil gibt Auskunft über Name, Anschrift, Leistungsbereiche und Registriernummer der präqualifizierten Bauunternehmen.
Der passwortgeschützte Teil der Liste beinhaltet die für die Bewertung des präqualifizierten Untenehmens bei den Präqualifizierungsstellen eingereichten Eignungsnachweise gemäß § 8 VOB/A. Diese Daten werden vertraulich behandelt. Einsicht in die Dokumente zum Zweck der Eignungsprüfung wird nur öffentlichen Auftraggebern gewährt, die beim Verein für Präqualifikation registriert sind. Jede kommerzielle oder nicht dem Zweck der Präqualifikation dienende Nutzung oder Weitergabe der Daten ist untersagt.

Auch sonstige Vergabestellen (z. B. auch private Bauherren) können sich für die Auswahl zuverlässiger Unternehmen des Bauhaupt- und Baunebengewerbes in dem Teil der Liste auf der Homepage des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen erkundigen, der der Öffentlichkeit frei zugänglich ist. Dem der Öffentlichkeit frei zugänglichen Teil können Name, Anschrift, Leistungsbereiche und Registriernummer der präqualifizierten Bauunternehmen entnommen werden.

Die präqualifizierten Unternehmen wurden hinsichtlich deren Eignungsnachweise bezüglich Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit gemäß § 8 VOB/A (Auflistung der Eignungskriterien siehe Anlage 1) geprüft und präqualifiziert. Auf den konkreten Auftrag bezogene Nachweise sind davon nicht erfasst. Dies betrifft beispielsweise Nachweise der fachlichen Eignung der Bieter in Bezug auf technische Anforderungen der ausgeschriebenen Bauleistung.

 

Unternehmen des Bauhaupt- und Baunebengewerbes können bei den vom Verein beauftragten Präqualifizierungsstellen ihre Eignung für öffentliche Bauaufträge in Deutschland mit einer Präqualifikation nachweisen. In dem Fall geben die Unternehmen den Vergabestellen unter Angabe der Registriernummer bekannt, dass sie präqualifiziert sind.

Die Präqualifikation besteht aus einer fortlaufend aktualisierten Liste über die nach § 8 VOB/A vorgelegten Nachweise über Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit. Die mit der Präqualifikation bestätigten Eignungsnachweise enthalten jedoch weder Angaben zur wirtschaftlichen Stabilität von Bietern noch zur Qualitätssicherung entsprechend den Vorgaben von Technischen Regelwerken oder der zuständigen Bauaufsicht. Hierfür trifft die Vergabestelle ggf. besondere Vorkehrungen. Das gilt auch für spezielle auftragsbezogene Eignungsnachweise.

Den einzelnen präqualifizierten Unternehmen stehen diese Daten jederzeit mittels eines Kennwortes zur Verfügung, das sie von der Präqualifizierungsstelle mit der Präqualifizierung erhalten.


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