27.02.2015

Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge

In allen Bundesländern kann die Straßenerneuerung über Anliegerbeiträge auf die angrenzenden Grundstücke umgelegt werden, in Rheinland-Pfalz ist die Erhebung seit Jahren sogar Pflicht. Weil die Erhebung einmaliger Beiträge aber an den finanziellen Möglichkeiten vieler Einwohner scheitert, sind jährlich wiederkehrende Straßenausbaubeiträge die bürgerfreundlichere und gerechtere Abgabeform. Durch sie wird die Belastung, die jedes Grundstück im Lauf der Jahrzehnte irgendwann einmal schmerzhaft treffen kann, verstetigt und finanziell tragbar gestaltet. Wichtig auch, dass solche Beiträge zweckgebunden in die langfristige Substanzerhaltung der Verkehrsanlagen gesteckt werden müssen.

So oder so muss Geld her, um möglichst viel Infrastrukturvermögen (= Eigenkapital) auch für nachfolgende Generationen zu erhalten, die für opportunistische Stimmungsmache kein Verständnis aufbringen dürfte.

Aus diesem Grund sieht der AGV Bau Saar die nunmehr für die saarländischen Kommunen vorgesehene verpflichtende Einführung der wiederkehrenden Straßenbaubeiträge als Hilfe zur Selbsthilfe.

Weitere Infos zu diesem Thema finden Sie hier:

>> Gutachten kommunaler Straßenbau vom Mai 2012
>> Erläuterungen zum Gutachten

>> BVG-Urteil vom 25. Juni 2014
>> BVG-Presseinfo vom 23. Juli 2014

>> Kommentar AGV Bau Saar-HGF Claus Weyers vom Februar 2015
>> Kommentar AGV Bau Saar-GF Martin Vanoli vom Oktober 2014

 

 

 

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