27.03.2015

Gesetz zur Änderung bauordnungsrechtlicher Vorschriften

Im Rahmen der Anhörung zur Änderung der saarländischen LBO hat der AGV Bau Saar unter anderem die Regelung zum Nachweis der Einhaltung der Brandschutzbestimmungen, die Abweichungen in § 11 zur Musterbauordnung und die Möglichkeit der Verlängerung der Entscheidung über Bauanträge kritisiert. Für die Tauglichkeit und die sichere Benutzung der Abgasanlagen fordert der Verband die verpflichtende Vorlage einer Fachunternehmererklärung.

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