Im Rahmen der Anhörung zur Änderung der saarländischen LBO hat der AGV Bau Saar unter anderem die Regelung zum Nachweis der Einhaltung der Brandschutzbestimmungen, die Abweichungen in § 11 zur Musterbauordnung und die Möglichkeit der Verlängerung der Entscheidung über Bauanträge kritisiert. Für die Tauglichkeit und die sichere Benutzung der Abgasanlagen fordert der Verband die verpflichtende Vorlage einer Fachunternehmererklärung.