08.09.2015

Warum Mindestbeitrag zum Berufsbildungsverfahren im Bauhauptgewerbe

Die Ausbildungsbetriebe der deutschen Bauwirtschaft wenden jährlich ca. 600 Mio. € für die Berufsausbildung auf. Sie leisten damit einen wesentlichen Beitrag zur Fachkräftesicherung.

Etwa die Hälfte der betrieblichen und überbetrieblichen Ausbildungskosten wird den Ausbildungsbetrieben durch die Sozialkassen der Bauwirtschaft (SOKA-Bau) erstattet. Zur Finanzierung dieser Erstattungsleistungen wird ein lohnsummenabhängiger Beitrag erhoben; dieser beträgt im laufenden Kalenderjahr 2,1 % der Bruttolohnsumme.

Durch dieses umlagefinanzierte Berufsbildungsverfahren sollen alle Baubetriebe, unabhängig davon, ob sie selbst ausbilden oder nicht, in angemessener Weise an der Finanzierung der Berufsausbildung beteiligt werden.

Dies galt bisher aber nur lückenhaft. Deshalb wurde mit Wirkung vom 1. April 2015 ein Mindestbeitrag eingeführt. Dieser beträgt im Kalenderjahr 2015: 450,- Euro und im Kalenderjahr 2016: 900,- Euro. Durch die Einführung dieses Mindestbeitrages wird die Ausbildungsbereitschaft erhöht, größere Beitragsgerechtigkeit geschaffen, Wettbewerbsverzerrungen verringert und Scheinselbstständigkeit bekämpft. Der Mindestbeitrag gilt für alle Baubetriebe, auch für Einmannbetriebe. Gleiches gilt auch für das Dachdeckerhandwerk.

Weitere Infos entnehmen Sie bitte dem Merkblatt, das wir Ihnen hier zum Download anbieten.

Mitglieder Login

Anmelden