Unternehmen der Bauwirtschaft müssen grundsätzlich dieselben umsatzsteuerrechtlichen Regelungen befolgen, wie alle anderen Unternehmen auch. Allerdings sind gerade in der Bauwirtschaft häufig auch Sonderregelungen zu beachten, die die zutreffende Ermittlung der Steuer nicht vereinfacht.
In diesem Onlineseminar werden folgende Themen behandelt:
Termin: 18. Janur 2023, 13:00 - 17:00 Uhr
Ort: Online über Zoom
Referent: Dr. Christian Richter, StEAB
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Teilnehmer an der Meisterhaft-Kampagne erhalten im 4-Sterne-Bereich Unternehmensführung/Recht 100 Punkte