06.03.2015

Nach Blitzstart eingebrochen!

Anlässlich der AGV Bau Saar-Frühjahrspressekonferenz am 6. März 2015 gabAGV Bau-Präsident folgendes Statement ab:

Obwohl seit nunmehr 17 Jahren im Amt als AGV Bau Saar-Präsident stehe ich doch zu jedem Jahresbeginn erneut vor der Herausforderung, Ihnen die Zahlen des vergangenen Jahres zu erklären und Ihnen eine Vorausschau auf das kommende Jahr zu geben. Aber es wird zunehmend schwierig, wenn auf Bundesebene Zuwachsraten beim Umsatz von 4 % prognostiziert und schließlich auch erreicht werden und das Saarland nicht einmal in die Nähe unserer  vorsichtig prognostizierten 3 %  Plus kommt, sondern im Gegenteil bei einem Minus von 5 % landet. Wie kommt es zu dieser Abweichung? Dazu gibt es keine abschließende und allumfassende Erklärung. Letztendlich sind wir auf die Zahlen der Statistischen Bundes- und Landesämter angewiesen, können diese durch die Aussagen unserer eigenen Unternehmen ergänzen und mit der wirtschaftspolitischen Lage verknüpfen. Dazu zählen der Einbruch der Sanierung der Gebäudehülle durch WDVS-Systeme nachdem diese wegen verschiedener Negativberichte zum einen zu Unrecht in die Kritik geraten ist, zum anderen die bisherigen Fördermechanismen ausgereizt sind und der steuerliche Anreiz ausblieb. Hinzu kommt der Einbruch im Dachdeckerhandwerk sowie die nahezu Halbierung der Bauaufträge im öffentlichen Hochbau.

Lassen Sie mich trotzdem, bevor ich mich nachher weiteren Themen widmen, kurz auf die Baujahre 2014 und 2015 eingehen: Das Baujahr 2014 hatte einen Blitzstart hingelegt. Die Produktion konnte über den Winter 2013/2014 nahezu ohne eine witterungsbedingte Fehlschicht aufrechterhalten werden. Zweistellige Zuwachsraten im Umsatz in den ersten vier Monaten des Jahres 2014 waren das Ergebnis und mussten allerorts erklärt werden. Sie hatten nämlich nichts mit einem Bauboom zu tun. Allen war klar, dass diese Zahlen überwiegend der außergewöhnlich günstigen Wetterlage geschuldet waren und sich diese im Jahresverlauf anpassen würden, was bundesweit dann auch der Fall war. Im Saarland allerdings kam der Baumotor über Sommer bis in den Herbst trotz weiterhin billigem Baugeld, gegen Null gehende Renditen bei Kapitalanlagen und allgemein wirtschaftlich positiven Rahmendaten (geringe Arbeitslosigkeit, Reallohnkostenzuwächse, steigende Steuereinnahmen) gewaltig ins Stottern. Groß war die Enttäuschung und Ernüchterung dann zum Jahresschluss als die saarländischen Umsatzzahlen  mit minus 5 % den schlechtesten Wert aller Flächenländer erreichten.  Der saarländischen Bauwirtschaft ist also in der zweiten Jahreshälfte nach einem Blitzstart regelrecht „die Puste ausgegangen“.

Halbierter Jahresumsatz im öffentlichen Hochbau

Vollends verhagelt hat das Ergebnis für die saarländische Bauwirtschaft der öffentliche Bau, insbesondere der öffentliche Hochbau. Mit einem Minus von sage und schreibe 53,4 % (!) hat sich der Umsatz in dieser Sparte mehr als halbiert. Dies konnten die  positiven Werte des Wirtschaftsbaus mit einem Plus von 16,2 % und dem Wohnungsbau mit einem Plus von 0,2 % nicht auffangen.

Der öffentliche Hochbau im Saarland war schon im Jahr davor mit rund 14 % Anteil am Jahresumsatz deutlich auf dem „Rückzug“. Die nunmehr zu verzeichnende Reduzierung auf nominal 71,6 Mio. Euro lässt die Frage aufwerfen, ob der öffentliche Bau überhaupt noch eine Zukunft hat, hat er doch nur noch rund  7 % Anteil am Jahresumsatz der Branche im Land.

Beschäftigungseinbruch bleibt aus

Dennoch gibt es auch Positives zu vermelden. So ist erstmals seit etlichen Jahren wieder die Zahl der Beschäftigten auf 8.854 Arbeitnehmer leicht angestiegen. Im Jahresdurchschnitt lag der Beschäftigungszuwachs somit bei  1,1 %. Besondere Hoffnung macht ein Vergleich der Dezemberzahlen 2013 zu 2014: Hier konnte sogar ein Zuwachs von 5 % verzeichnet werden und dies trotz schlechterer Wetterlage als im Vorjahresmonat. Die Zahl lag sogar etwas höher als der Bundesschnitt. Ebenso machen  die Auftragsbestände zum Jahresbeginn, die ebenfalls etwas über dem Bundesschnitt liegen, Hoffnung für das Baujahr 2015.

Erwartungen an das Baujahr 2015

Die gesamtwirtschaftliche Lage in Deutschland ist zu Beginn des neuen Jahres mit Eurokrise und der Ukraine von Unsicherheiten geprägt. Hinzu kommt der Verfall des Ölpreises, der zwar auf den ersten Blick wie ein großes Konjunkturprogramm wirkt, die Märkte dennoch weltweit gewaltig verunsichert, weil die mittelfristigen Folgen für Staaten, deren Wirtschaft am Öl- und Gaspreis hängt, schwer zu kalkulieren sind. Hinzu kommen „hausgemachte“ Hürden wie der gesetzliche Mindestlohn, die Rentenbeschlüsse oder die Mietpreisbremse, deren Wirkungen auf die Gesamtwirtschaft zumindest als nicht förderlich einzustufen sind.

Bundesweit wird vor diesen Hintergründen für das neue Baujahr ein Umsatzplus von 2 % und eine Preisentwicklung von 1,5 % erwartet.

Einmal mehr wird auch 2015 der Wohnungsbau voraussichtlich die beste Entwicklung unter den Bausparten aufweisen, die Dynamik des Wachstums schwächt sich aber ab. Um langfristig allerdings den Wohnungsbau auf eine sichere Grundlage zu stellen, sind Änderungen an den Rahmenbedingungen unausweichlich. Vor allem die staatliche Regelsetzung mit ihrer fortlaufenden Erhöhung der Grunderwerbsteuersätze, die mehrmalige Verschärfung der Energieeinsparverordnung, überzogene Regelungen zum Beispiel beim Schallschutz machen den Wohnungsbau auch nicht günstiger. Zudem können Immobilien derzeit nur mit jährlich 2 % linear abgeschrieben werden. Das entspricht nicht dem tatsächlichen Werteverzehr einer Immobilie. Denn gerade die moderne Haustechnik ist oftmals bereits nach 25 Jahren veraltet und muss ausgetauscht werden. Daher brauchen wir dringend eine Erhöhung der Afa von 2 auf 4 %.

Für die Entwicklung im Wirtschaftsbau wird es entscheidend auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung ankommen. Kommt es – vor allem durch anhaltend niedrige Ölpreise – tatsächlich zu einem kleinen Konjunkturschub für Deutschland und legen die Wachstumsraten des Bruttoinlandsproduktes im Jahresverlauf zu, könnte die Entwicklung im Wirtschaftsbau dynamischer verlaufen als es sich derzeit abzeichnet. Eine größere Investitionsdynamik wird derzeit von der Politik blockiert. Die Beschlüsse zur Energiewende, zum  Mindestlohn, in der Rentenpolitik und bei der Mietpreisbremse sind in ihrer Addition geeignet, das Vertrauen der Investoren in den Standort Deutschland zu schwächen. Das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Erbschaftsteuer bei Betriebsübergängen wird insbesondere Familienunternehmen höher belasten. Die Nettoinvestitionsquote der gewerblichen Wirtschaft, die ohnehin nur noch leicht positiv ist, könnte weiter sinken, was langfristig zu einer Auszehrung des Kapitalstocks führen und die deutsche Wettbewerbsfähigkeit einschränken würde.

Betrachtet man die Einnahmeseite, könnte man 2015 im öffentlichen Bau auf einen deutlichen Investitionsschub hoffen. Nach der Schätzung vom November sollen im laufenden Jahr die Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden abermals einen neuen Rekordwert erreichen (+ 3,1 %). Tatsächlich sah sich Bundesfinanzminister Schäuble nun dank der guten Wirtschaftslage, hoher Steuereinnahmen und Mini-Zinsen  in der Lage den Kommunen sozusagen einen Fünf-Milliarden-Scheck zu überreichen. Dieses Symbol war als Zeichen und Zugeständnis an die Kommunen äußerst wichtig, wird allerdings angesichts der entbrannten Diskussion um die schrittweise Abschaffung des Solidaritätsbeitrages wieder relativiert. Das vom Bund verkündete 5 Mrd. Euro Investitionspaket für die Kommunen bis 2018 unterstützen wir natürlich ausdrücklich als wichtiges Signal, wobei sich auch hier wieder die Frage stellt, wieviel davon den saarländischen Kommunen letztendlich zur Verfügung steht. Es sollte allerdings klar sein, dass dies nur zur Überbrückung dienen kann. Ab 2019 sollte dann ein Teil der freiwerdenden Soli-Mittel für einen langfristig angelegten Infrastrukturpakt (siehe auch beigefügte Parlamentarierbrief)  genutzt werden. Dies könnte ein praktikabler Weg sein, dem kommunalen Investitionsstau wirksam zu begegnen. Eine zeitlich begrenzte Verwendung freiwerdender Soli-Mittel stünde auch der geplanten Absenkung des Soli ab 2020 nicht entgegen. Allerdings muss sich die Politik endlich dazu durchringen, die Soli-Mittel auch tatsächlich investiv zu verwenden und nicht, wie dies in der Vergangenheit der Fall war, in den allgemeinen Haushalt einzufließen zu lassen. 

Angesichts der Ihnen präsentierten Zahlen gewinnt das Thema öffentlicher Bau gerade im Saarland zunehmend an Bedeutung. Nach der Prognose des Deutschen Städtetages wollen die Gemeinden ihre Bauausgaben in diesem Jahr um rund 2 % erhöhen. Allerdings wird sich die Schere zwischen steuer- und damit investitionsstarken Kommunen und den finanzschwachen Gemeinden weiter öffnen. Um Land und Kommunen in ihrem Konsolidierungskurs zu unterstützen und trotzdem handlungsfähig zu machen, sind umfangreiche Maßnahmen notwendig. Dazu gehört der oben bereits erwähnte Infrastrukturpakt für Deutschland. Dazu gehören nicht zuletzt aber auch die Einführung der wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge bis hin zu der von Innenminister Bouillon vielleicht etwas holperig und undiplomatisch angekündigten, aber unausweichlichen  Verwaltungsstrukturreform, die wir schon seit geraumer Zeit fordern.

Strukturänderung unausweichlich

Eine Strukturänderung ist im Saarland unausweichlich. Dazu gehört die Zusammenlegung von Einheiten, von Gemeinden, Landkreisen und Behörden. Dabei darf es jedoch nicht einfach darum gehen, sinn- und planlos Stellen abzubauen oder sinnvolle Einheiten aufzulösen. Nein. Mit schlankeren und effektiveren Einheiten können Synergieeffekte genutzt, Kompetenz aufgebaut und Personal an richtiger Stelle eingesetzt werden. Dabei denke ich nicht zuletzt an die Einführung einer Baugenehmigungsbehörde, die wir schon seit Jahren fordern. Die von Innenminister Bouillon „losgetretene“ Diskussion muss nun der Anlass sein, das bereits im Jahr 2004 präsentierte Hesse-Gutachten im Saarland mit allen Beteiligten offen zu diskutieren und zu einer Lösung zu kommen.

Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge

Um die saarländischen Kommunen in der Unterhaltung ihrer Infrastruktur zu stärken, fordert der AGV Bau Saar – wie bereits in der letzten Pressekonferenz ausgiebig erörtert – die Einführung der wiederkehrenden Straßenbauausbeiträge. Dazu nur noch so viel:

Weil die Haushaltslage der Kommunen desolat ist, streichen sie unter hohem Konsolidierungsdruck seit Jahren bevorzugt ihre nicht zwangsläufig gebundenen Aufwendungen zusammen, zu denen auch die Mittel für die Unterhaltung unserer Infrastruktur zählen. Sie zu kürzen fällt politisch leicht, weil die Folgen erst nach einigen Jahren zu sehen sind.

In allen Bundesländern kann die Straßenerneuerung über Anliegerbeiträge auf die angrenzenden Grundstücke umgelegt werden, in Rheinland-Pfalz ist die Erhebung seit Jahren sogar Pflicht. Weil die Erhebung einmaliger Beiträge aber an den finanziellen Möglichkeiten vieler Einwohner scheitert, sind jährlich wiederkehrende Straßenausbaubeiträge die bürgerfreundlichere und gerechtere Abgabeform. Durch sie wird die Belastung, die jedes Grundstück im Lauf der Jahrzehnte irgendwann einmal schmerzhaft treffen kann, verstetigt und finanziell tragbar gestaltet. Wichtig auch, dass solche Beiträge zweckgebunden in die langfristige Substanzerhaltung der Verkehrsanlagen gesteckt werden müssen.

So oder so muss Geld her, um möglichst viel Infrastrukturvermögen (= Eigenkapital) auch für nachfolgende Generationen zu erhalten, die für opportunistische Stimmungsmache kein Verständnis aufbringen dürfte.

Aus diesem Grund sieht der AGV Bau Saar die nunmehr für die saarländischen Kommunen vorgesehene verpflichtende Einführung der wiederkehrenden Straßenbaubeiträge als Hilfe zur Selbsthilfe.

Innerstädtische Entwicklung fördern

Viele Städte sind von Schrumpfungsprozessen betroffen. Der Prozess der Schrumpfung beinhaltet sowohl demografische Aspekte (Abwanderung, Geburtenrückgänge) wie auch wirtschaftliche Aspekte. Dort, wo sich Bevölkerungsverluste und veränderte wirtschaftliche Strukturen dauerhaft manifestieren, hinterlassen sie sichtbare Spuren im Bild der Städte: Leerstände in Wohn- und Gewerbeimmobilien, Baulücken und brachliegende Flächen. Leerstand und ausbleibende Flächenentwicklung führen nicht nur zu einem Attraktivitätsverlust des inneren Stadtraums, sondern können sich negativ auf das Image der Gesamtstadt auswirken. Zudem gefährden sie die zentralen Funktionen einer Innenstadt als Gewerbe- und Wohnstandort, als Versorgungszentrum und als Ort des öffentlichen Lebens und der Kultur. Laut einer aktuellen Studie herrschen in einzelnen Kommunen bereits Leerstände von 15 bis 20 %.

Die Stärkung der Innenstädte ist ein Thema mit wachsender Bedeutung – nur multifunktionale und vitale Innenstädte können Identität stiften und im überregionalen Wettbewerb um Arbeitsplätze und Einwohner bestehen.

Um dem innerstädtischen Funktionsverlust entgegenwirken zu können, ist ein gezieltes Gegensteuern notwendig. Den Ursachen der überregionalen Schrumpfungsprozesse kann von kommunaler Ebene aus nur wenig entgegengesetzt werden. Diese Aufgabe ist von Land und Kommunen gemeinsam zu schultern. So könnte der geplante Landesentwicklungsplan Siedlung auch Anlass sein Wege aufzeigen, die Leerstände in den Innenstädten durch Abrissprämien oder – wie bereits in verschiedenen Gemeinden erfolgreich durchgeführt - Ansiedlungsprogramme in den Innenstädten in Form von Steuervorteilen oder Zuschüssen für junge Familien zu reduzieren.

Politische Rahmenbedingungen

Die Entwicklung der Wirtschaft – und damit auch der Bauwirtschaft – ist stark abhängig von den äußeren Rahmenbedingungen, zu denen zuallererst die politischen gehören.

Das Thema energetische Sanierung haben wir bereits mehrfach angesprochen. Die zunehmend unsichere weltpolitische Lage bedingt zunehmend eine Autonomie hinsichtlich der Energiequellen. Die fossilen Brennstoffpreise sind derzeit auf einem Rekordtief, gleichzeitig sind die energetischen Sanierungsmaßnahmen im Privatbereich seit Jahren rückläufig. Sollte die Bundesregierung an ihrem ehrgeizigen Ziel im Rahmen ihrer Energiepolitik festhalten wollen, so ist die derzeit von Seehofer geführte Debatte der Kompensation des Handwerkerbonus mit der steuerlichen Absetzbarkeit nicht unbedingt zielführend. Dabei gibt es Studien nach denen diese steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen für den Staat letztendlich ein Nullsummenspiel ist.

Der gesetzliche Mindestlohn tangiert uns in Bezug auf unsere gewerblichen Arbeitnehmer nicht, da wir diesen seit über 20 Jahren bereits haben. Aber in Bezug auf die Angestellten und Poliere dann eben doch. 2.958 – das ist nur eine Zahl, aber wissen Sie welche? 2.958 Euro verdienen Sie, wenn Sie an 29 Tagen im Monat jeweils 12 Stunden zum Mindestlohn arbeiten, also 348 Stunden im Monat.

2.958 hätte die Chance zur „Unzahl“ des Jahres zu werden, sollte es so etwas geben. Nur wenn ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin mehr als diese knapp 3.000 Euro verdient, muss die Arbeitszeit nicht dokumentiert werden. Ansonsten müssen wir, wie andere Branchen auch, Arbeitszeiten minutengenau aufzeichnen – so soll das Unterschreiten des Mindestlohns verhindert werden.

Es ist geradezu absurd, eine solche Verdienstgrenze anzusetzen. Selbst wenn man immer von einer regelmäßigen 60 Stunden-Woche ausgeht – das wäre bereits Ausbeutung, käme man nur auf einen Monatslohn von etwas über 2.200 Euro. Dieses Gehalt hätte als Obergrenze ausgereicht. Man hat sich hier von den Gewerkschaften aufs Glatteis führen lassen. In Wahrheit ist die Regelung ein Überstundenzuschlagsdurchsetzungsgesetz. Das hätte man korrekterweise auch so sagen müssen, dass hier ein weiteres Thema der Koalition von hinten auf die Abarbeitungsliste kam. 

Wir brauchen eine Bundesregierung, die nicht nur ihre sozialen Anliegen umsetzt, sondern auch wirtschaftspolitisch auf Kurs kommt. Wenn, wie oben bereits beschrieben, die Steuereinnahmen prozentual mehr als doppelt so hoch wie die Investitionen im öffentlichen Bau gestiegen sind, zeigt das, wohin das Geld geflossen ist. Investitionen im Inland sind aber durchaus notwendig, um den Standort Deutschland zu stärken, auch im Interesse der Binnennachfrage. Diese wird nämlich vor allem durch Menschen mit Beschäftigung ausgelöst.

>> Parlamentarierbrief "Infrastrukturpakt Deutschland"

>> Bauwirtschaftszahlen

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