31.10.2017

Steuerförderung für energetische Gebäudesanierung

Steuerförderung für energetische Gebäudesanierung

· Keine Verschärfung der Standards im Neubau

· CO²-Bepreisung nur bei sinkenden Stromkosten

 

Die Bauwirtschaft braucht einen deutlichen Impuls für die energetische Gebäudesanierung. Nur mit einer steuerlichen Förderung für Hausbesitzer wird es gelingen, den derzeitigen Stillstand zu überwinden.  Gerade der Gebäudebestand spielt eine entscheidende Rolle zur Erreichung der ambitionierten Klimaschutzziele. Eine höhere Energieeffizienz im Gebäudesektor erreicht man nur durch dessen energetische Sanierung. Nur so können der Energieverbrauch und damit der CO2-Ausstoß deutlich gesenkt werden.

 

Denn auf Gebäude entfallen in Deutschland rund 30 Prozent des CO2-Ausstosses und 40 % des Primärenergieverbrauchs. Die Sanierungsquote liegt aller politischen Bemühungen zum Trotz seit Jahren unter einem Prozent. Nötig wären aber mind. 2 bis 3 %.

 

Zum Gebäudebestand zählen auch rund 16 Mio. Ein- und Zweifamilienhäuser mit erheblichem Sanierungsbedarf bei Dächern, Fenstern und Heizungsanlagen. Diese Hauseigentümer wird man nur über einen steuerlichen Anreiz dazu bewegen können, in ihre Häuser zu investieren.

 

Die jahrelange Diskussion über eine steuerliche Förderung des Wohnungsbaus und der energetischen Gebäudesanierung hat zu einem Attentismus geführt, dessen Auswirkungen sich in einer kaum messbaren Sanierungsquote niederschlagen. Daher gehört für die Bauwirtschaft eine verbindliche Vereinbarung zur steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung in die Koalitionsvereinbarung.

 

Die Bezahlbarkeit von Wohnen und Bauen bleibt ein wichtiger Aspekt. Das gilt auch für die energetische Gebäudesanierung. Daher lehnt das deutsche Baugewerbe eine weitere Verschärfung der EnEV ab.

Mitglieder Login

Anmelden