04.06.2018

Schiedsspruch im Bauhauptgewerbe angenommen

-Absenkungsmöglichkeit auf 4 % in 2018-
Die einmalige deutliche Erhöhung der tariflichen Entgelte - wenn auch auf die lange Laufzeit von 26 Monaten - machte die Zustimmung auf Arbeitgeberseite nahezu unmöglich.

Die Erklärungsfrist musste verlängert werden, um ein Scheitern und letztlich einen Arbeitskampf zu vermeiden. Auf Arbeitgeberseite konnte eine Zustimmung nur dadurch erreicht werden, dass den Unternehmen im Westen die Möglichkeit eigeräumt wurde, die Erhöhung in 2018 auf 4 % zu begrenzen.

Für Rückfragen, insbesondere auch zu den Absenkungsmöglichkeiten, wenden sich Mitgliedsfirmen an die Verbandsgeschäftsstelle.

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