09.10.2019

Baugewerbe begrüßt Beschluss des Bundeskabinetts zur Wiedereinführung der Meisterpflicht!

Zum heute, 9.Oktober 2019, vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf zur Wiedereinführung der Meisterpflicht in den Gewerken Fliesenleger, Estrichleger, Betonstein- und Terrazzohersteller sowie Parkettleger erklärt Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe: „Wir begrüßen diesen Kabinettsbeschluss sehr; damit ist der Weg frei, die Fehlentwicklungen der Vergangenheit zu korrigieren. Damit stärkt die Bundesregierung die duale Ausbildung in wichtigen Bauberufen. Denn nur ausgebildete Meister und Meisterinnen sind in der Lage, jungen Menschen ihr Wissen zu vermitteln. Die guten Perspektiven, die junge Menschen haben, wenn sie sich für einen Beruf in der Bauwirtschaft entscheiden, werden damit noch besser. Auch Verbraucherinnen und Verbraucher sind zukünftig vor unqualifizierten Anbietern geschützt. Nun muss der Gesetzentwurf möglichst zügig im Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden, damit das Gesetz zum 1. Januar 2020 in Kraft treten kann.“

Wiedereinführung der Meisterpflicht

Im Jahr 2004 hat die rot-grüne Regierung die Meisterpflicht für mehr als 50 Handwerksberufe abgeschafft. Die Folge: Geprüfte Handwerker machten sich selbstständig, Meisterbetriebe wurden durch den Konkurrenzdruck verdrängt. Das will die Große Koalition jetzt wieder rückgängig machen. SR 3- Reporter Michael Friemel hat mit dem Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbands der Bauwirtschaft des Saarlandes Claus Weyers darüber gesprochen.
Das Interview finden Sie unter folgendem Link: mehr

Baugewerbe begrüßt Einigung der Koalitionsfraktionen und des Bundeswirtschaftsministeriums zur Wiedereinführung der Meisterpflicht

Zur Einigung der Koalitionsfraktionen und des Bundeswirtschaftsministeriums zur Wiedereinführung der Meisterpflicht erklärt der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, Felix Pakleppa:
„Wir sind sehr erfreut darüber, dass das Bundeswirtschaftsministerium nach gründlicher Prüfung der verfassungs- und europarechtlichen Aspekte auch und gerade in den Bauberufen (Fliesenleger, Estrichleger, Beton- und Werksteinhersteller sowie Parkettleger) die Notwendigkeit anerkannt hat, diese in die Anlage A zurückzuführen. Gerade im Baubereich kommt es auf die Verlässlichkeit der ausführenden Unternehmen im Hinblick auf Sicherheit und Verbraucherschutz an. Das war bei den meisterfreien Gewerken in großen Teil nicht mehr der Fall. Nur Meisterbetriebe stehen für Qualität in der Ausführung, erlernt durch eine gute Ausbildung. Das ist ein überaus positives Signal der großen Koalition für Handwerk und Mittelstand in Deutschland. Denn es sind die baugewerblichen Unternehmen, die allein im Wohnungsbau 80 % der Bauleistung erbringen, die 75 % der Arbeitnehmer beschäftigen und 80 % der Lehrlinge ausbilden.
Wir erwarten nun eine schnelle Umsetzung des Gesetzentwurfes, so dass die Wiedereinführung der Meisterpflicht zum 1. Januar 2020 in Kraft treten kann.“

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie veröffentlichte nunmehr am 19. September 2019 den Referentenentwurf für die Rückführung zulassungsfreier Handwerke in die Anlage A zur HwO. Der Referentenentwurf sieht vor, dass die Meisterpflicht für 12 Gewerke der Anlage B1 wieder eingeführt wird. Dazu zählen auch die Fliesenleger, Betonstein- und Terrazzohersteller, Estrichleger und Parkettleger.

Der Gesetzesentwurf soll am 9. Oktober ins Kabinett eingebracht werden. Die zweite und dritte Lesung des Gesetzentwurfs im Deutschen Bundestag ist für den November geplant. Der Bundesrat soll sich abschließend spätestens am 20. Dezember 2019 mit der Vorlage befassen. Das Inkrafttreten des Gesetzes hängt von der Ausfertigung durch den Bundespräsidenten und der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ab und ist nach dem vorliegenden Zeitplan für Anfang/Mitte Januar 2020 zu erwarten.

Der ZDB und der AGV Bau Saar begrüßen den nun vorgelegten Referentenentwurf, mit dem die Meisterpflicht für die ehemals zulassungspflichtige Gewerke der Fliesenleger, Betonstein- und Terrazzohersteller, Estrichleger und Parkettleger wieder eingeführt werden soll. Er ist ein richtiger Ansatz und steht im Einklang mit den verfassungs- und europarechtlichen Vorgaben.

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