21.01.2020

Wiedereinführung der Meisterpflicht

Der Bundesrat hat am 20. Dezember 2019 den Gesetzesbeschluss des Bundestags zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften gebilligt. Damit ist das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen.

Der Bundestag hatte zuvor den Gesetzentwurf am 12. Dezember 2019 in zweiter und dritter Lesung verabschiedet.

Inkrafttreten

Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft (Artikel 4). Da das Gesetz nicht zwischen den Jahren ausgefertigt und verkündet werden konnte, ist mit einer Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt und dem Inkrafttreten Anfang   Ende Januar oder im Februar 2020 zu rechnen. Der ursprünglich avisierte Termin für das Inkrafttreten zum 1. Januar 2020 wurde nicht eingehalten.

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