Informationen zur Beitragsstruktur

Der Mitgliedsbeitrag, der in vier Raten erhoben wird, setzt sich zusammen aus einem Anteil an der Bruttolohn- und Gehaltssumme sowie einer umsatzbezogenen Komponente. Diese betragen im einzelnen wie folgt:

Lohnsummenbeitrag:

2,8 ‰ der Jahresbruttolohn- und -gehaltssumme, wie sie zu Beginn jedes Jahres der zuständigen Berufsgenossenschaft gemeldet werden muss.

Umsatzbeitrag:

0,4 ‰ des baugewerblichen Jahresumsatzes.

Der Mindestbeitrag beträgt ab 2023: 15 % des Monatslohns eines Arbitnehmers der aktuellen Mindestlohngrupe2 im Bauhauptgewerbe (2023: 407,42 Euro) für das Geschäftsjahr.

 Maßgebend für die Beitragsveranlagung des laufenden Jahres ist jeweils die Lohn- und Gehaltssummenerklärung für das vorhergehende Jahr.

>> Beitrag für Mitbestimmte Unternehmen einschließlich der Beitrags-Pflichtigen Niederlassungen, Betriebe und Betriebsstätten.

 
Sonderregelungen für Fliesenleger und Zimmererbetriebe:

Zimmererbetriebe

zahlen zusätzlich als Sonderumlage 1 ‰ sowie 1,2 ‰ als Werbeumlage.

Fliesenlegerbetriebe

zahlen zusätzlich jährlich eine Werbeumlage nach folgender Beitragsstaffel.

Lohnsumme

Werbeumlage

bis 51 T€

55,00 €

bis 100 T€

100,00 €

bis 250 T€

150,00 €

über 250 T€

200,00 €

 Im Jahr des Beitritts wird in jedem Fall nur der Mindestbeitrag veranlagt - eine gute Gelegenheit, uns und unsere Leistungen kennenzulernen.

Gerne stehen wir Ihnen für ein Gespräch zur Verfügung. Wenden Sie sich bitte an:

Claus Weyers, Tel. (06 81) 3 89 25-22 - E-Mail: c.weyers@bau-saar.de 

Nach Eingang Ihrer Beitrittserklärung erhalten Sie unverzüglich die zur Zeit gültigen tariflichen Unterlagen (Lohn- und Gehaltstabellen, Ausbildungsvergütungen, Rahmentarifverträge etc.) sowie einen ersten Überblick über unsere Leistungspakete.

Wir hoffen, Sie bald als Mitglied in unseren Reihen begrüßen zu können.

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