Der Mitgliedsbeitrag, der in vier Raten erhoben wird, setzt sich zusammen aus einem Anteil an der Bruttolohn- und Gehaltssumme sowie einer umsatzbezogenen Komponente. Diese betragen im einzelnen wie folgt:
2,8 ‰ der Jahresbruttolohn- und -gehaltssumme, wie sie zu Beginn jedes Jahres der zuständigen Berufsgenossenschaft gemeldet werden muss.
0,4 ‰ des baugewerblichen Jahresumsatzes.
Maßgebend für die Beitragsveranlagung des laufenden Jahres ist jeweils die Lohn- und Gehaltssummenerklärung für das vorhergehende Jahr.
zahlen zusätzlich als Sonderumlage 1 ‰ sowie 1,2 ‰ als Werbeumlage.
zahlen zusätzlich jährlich eine Werbeumlage nach folgender Beitragsstaffel.
Lohnsumme | Werbeumlage |
---|---|
bis 51 T€ | 55,00 € |
bis 100 T€ | 100,00 € |
bis 250 T€ | 150,00 € |
über 250 T€ | 200,00 € |
Im Jahr des Beitritts wird in jedem Fall nur der Mindestbeitrag veranlagt - eine gute Gelegenheit, uns und unsere Leistungen kennenzulernen.
Gerne stehen wir Ihnen für ein Gespräch zur Verfügung. Wenden Sie sich bitte an:
Nach Eingang Ihrer Beitrittserklärung erhalten Sie unverzüglich die zur Zeit gültigen tariflichen Unterlagen (Lohn- und Gehaltstabellen, Ausbildungsvergütungen, Rahmentarifverträge etc.) sowie einen ersten Überblick über unsere Leistungspakete.
Wir hoffen, Sie bald als Mitglied in unseren Reihen begrüßen zu können.